Einordnung: Maßgeblich sind die aktuellen Angebote und Hinweise von dipul und Luftfahrt-Bundesamt. Diese Seite stellt keine Bescheinigung aus.
Die drei Begriffe zuerst trennen
Im Alltag wird fast alles „Drohnenführerschein“ genannt. Für die Vorbereitung ist diese Abkürzung unpraktisch, weil drei verschiedene Dinge gemeint sein können:
- Die Betreiberregistrierung ordnet den Betrieb einer Person oder Organisation zu.
- Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 belegt Training und Theorieprüfung für die entsprechenden Bereiche der offenen Kategorie.
- Das EU-Fernpilotenzeugnis A2 ist die zusätzliche Qualifikation für Flüge in A2.
Ein Nachweis ersetzt den anderen nicht. Außerdem hängt die nötige Qualifikation von höchstzulässiger Startmasse, Klassenlabel und geplanter Unterkategorie ab.
Betreiber und Fernpilot sind nicht dasselbe
Der Betreiber organisiert und verantwortet den Drohnenbetrieb. Der Fernpilot steuert das Gerät tatsächlich. Bei einer Privatperson sind beide Rollen häufig in einer Person vereint, aber die Begriffe bleiben verschieden.
Nach dipul muss sich ein Betreiber mit Hauptwohnsitz in Deutschland registrieren, wenn die Drohne mehr als 249 Gramm Startmasse hat. Die Registrierung ist auch bei einer leichteren Drohne nötig, wenn sie einen Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten besitzt, etwa eine Foto-, Video- oder Infrarotkamera oder ein Mikrofon.
Nach der Registrierung erhält der Betreiber eine e-ID. Diese wird den zugehörigen Drohnen zugeordnet und entsprechend den offiziellen Vorgaben angebracht. Sie ist nicht dasselbe wie eine Fernpiloten-ID oder ein Prüfungsnachweis.
Wann ist A1/A3 nötig?
dipul erklärt für Deutschland: Ab einer höchstzulässigen Startmasse von 250 Gramm muss vor dem ersten Flug die passende Fernpilotenqualifikation vorliegen. In der offenen Kategorie ist das regelmäßig der EU-Kompetenznachweis A1/A3. Das Luftfahrt-Bundesamt stellt dafür Training und Onlineprüfung bereit.
Unter 250 Gramm ist nach der aktuellen dipul-Einordnung kein Kompetenznachweis erforderlich. Die A1/A3-Schulung wird dennoch empfohlen. Das bedeutet nicht, dass ein leichteres Modell ohne weitere Pflichten betrieben werden kann. Registrierung bei Kamera, Versicherung, geografische Gebiete, Sichtweite und die Regeln für Menschenansammlungen bleiben getrennte Fragen.
Wann kommt A2 hinzu?
Wer in der Unterkategorie A2 operieren will, benötigt zusätzlich das EU-Fernpilotenzeugnis A2. EASA beschreibt A2 vereinfacht als Betrieb nahe an Menschen, ohne unbeteiligte Menschen zu überfliegen. Dazu gehören festgelegte horizontale Abstände und eine dafür geeignete C2-Drohne.
Das A2-Zeugnis ist also kein allgemeines „Upgrade“, das jede Drohne an jedem Ort erlaubt. Ein altes Modell ohne Klassenlabel wird seit 2024 in der offenen Kategorie nicht allein durch ein A2-Zeugnis zu einem A2-System. Für solche Bestandsdrohnen entscheidet vor allem die Gewichtseinordnung in A1 oder A3. Die Details stehen im Ratgeber zu Drohnenklassen.
Ein sinnvoller Ablauf
Schritt 1: Drohne und Variante bestimmen
Notiere Klassenlabel und höchstzulässige Startmasse vom konkreten Gerät. Verlass dich nicht auf eine ähnliche Produktabbildung. Bei gebrauchten Modellen hilft ein erhaltenes Handbuch.
Schritt 2: Unterkategorie bestimmen
Leite A1, A2 oder A3 aus Klasse oder Bestandsregel und dem geplanten Betrieb ab. Wenn du weit weg von unbeteiligten Menschen fliegen musst, plane den Ort realistisch. Ein Stadtpark wird nicht dadurch zu A3, dass du früh morgens kommst.
Schritt 3: Betreiberregistrierung klären
Prüfe Gewicht und Sensorik. Verwende ausschließlich den offiziellen Registrierungsweg des Luftfahrt-Bundesamtes. Angebote für vermeintlich schnelle Zertifikate von unbekannten Dritten sind kein Ersatz.
Schritt 4: Passende Qualifikation absolvieren
Nutze für A1/A3 das offizielle Training und die Onlineprüfung. Für A2 verweist das Luftfahrt-Bundesamt auf benannte Prüfstellen und die zusätzlichen Voraussetzungen.
Schritt 5: Versicherung und Ort prüfen
dipul nennt die Haftpflichtversicherung als Teil der Flugvorbereitung. Vor jedem Flug gehört außerdem der aktuelle Standortcheck im dipul-Map-Tool dazu.
Beispiele ohne Abkürzungen
Leichte Kameradrohne unter 250 Gramm: Kein Kompetenznachweis allein wegen des Gewichts, aber die Kamera kann die Betreiberregistrierung auslösen. Der konkrete Betrieb muss in A1 oder A3 passen.
C1-Drohne: Betreiberregistrierung und A1/A3-Kompetenznachweis gehören nach der EASA-Tabelle zum regulären Paket. Flüge über Menschenansammlungen bleiben ausgeschlossen.
C2-Drohne nahe an Menschen: Für A2 ist das zusätzliche Fernpilotenzeugnis nötig. Abstände, Langsamflugfunktion und die weiteren Bedingungen müssen ebenfalls passen.
Alte Drohne über 250 Gramm ohne Klassenlabel: In der offenen Kategorie führt der Weg seit 2024 grundsätzlich nach A3, nicht durch A2. Registrierung und A1/A3-Qualifikation kommen hinzu.
Was du nach dem Nachweis noch nicht weißt
Eine bestandene Prüfung entscheidet nicht, ob dein konkreter Startplatz frei ist, ob Wind und Akku zum Flug passen oder ob sich unbeteiligte Menschen in den Betriebsbereich bewegen. Der Nachweis ist ein Baustein. Die praktische Reihenfolge vor Ort steht in der Checkliste Sicher fliegen.