Ratgeber / Regeln

Drohnenklassen: C0 bis C4 und A1 bis A3

C0 bis C4 beschreiben die Drohnenklasse. A1 bis A3 beschreiben, wie und wo in der offenen Kategorie geflogen wird. Erst zusammen wird daraus eine brauchbare Einordnung.

Status
Aktueller Überblick, keine Einzelfallfreigabe
Quellenstand
26. Juli 2026
Pfad
/ratgeber/drohnenklassen/

Einordnung: Prüfe vor jedem konkreten Flug zusätzlich den Standort im offiziellen dipul-Map-Tool. Temporäre und lokale Einschränkungen lassen sich nicht aus einer allgemeinen Tabelle ableiten.

Die kurze Antwort

Auf modernen Drohnen kann ein EU-Klassenlabel von C0 bis C4 stehen. Dieses Label gehört zum Produkt. A1, A2 und A3 sind dagegen Unterkategorien des Betriebs in der offenen Kategorie. Sie beschreiben vor allem die Nähe zu unbeteiligten Menschen und die dafür nötigen Voraussetzungen.

Eine C0-Drohne wird typischerweise in A1 betrieben. Eine C2-Drohne kann unter den entsprechenden Bedingungen in A2 oder A3 fliegen. Eine ältere Drohne ohne Klassenlabel wird nach Übergangsregeln für Bestandsdrohnen eingeordnet. Der Produktname allein beantwortet keine dieser Fragen.

Zwei Ebenen, die oft verwechselt werden

Klassenlabel: Eigenschaft des Produkts

Das Klassenlabel ist eine Kennzeichnung am konkreten Modell. EASA weist darauf hin, dass es von derselben Drohne Varianten mit und ohne Klassenkennzeichnung geben kann. Schau deshalb auf das tatsächliche Gerät, die EU-Konformitätserklärung und das Handbuch. Ein Händlerfoto oder eine Modellfamilie reicht nicht.

Für die offene Kategorie sind C0 bis C4 relevant. C5 und C6 gehören zu Standardszenarien der speziellen Kategorie und sind für eine einfache Hobby-Einordnung nicht das richtige Raster.

A1, A2 und A3: Art des Betriebs

Die EASA fasst die Unterkategorien so zusammen:

Unterkategorie Grundidee Wichtige Grenze
A1 über Menschen, aber nicht über Menschenansammlungen Unbeteiligte möglichst nicht überfliegen; die genaue Zulässigkeit hängt von Klasse und Gewicht ab
A2 nahe an Menschen Kein Überflug Unbeteiligter; vorgeschriebene horizontale Abstände und zusätzliche Qualifikation
A3 weit weg von Menschen Keine unbeteiligten Menschen im Betriebsbereich; großer Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten

Das ist eine Orientierung, keine vollständige Betriebserlaubnis. In allen Fällen bleiben weitere Anforderungen relevant, darunter Sichtweite, Höhe, geografische Gebiete, Registrierung und Versicherung.

Was gilt für alte Drohnen ohne Klassenlabel?

Viele Modelle im Drei-Drohnen-Archiv kamen lange vor der EU-Klassenkennzeichnung auf den Markt. EASA bezeichnet vor dem 1. Januar 2024 in Verkehr gebrachte Geräte ohne Klassenlabel als Bestandsdrohnen. Seit 2024 gilt in der offenen Kategorie:

  • Unter 250 Gramm höchstzulässiger Startmasse ist ein Betrieb in A1 möglich, ebenso in A3.
  • Ab 250 Gramm und unter 25 Kilogramm ist grundsätzlich A3 der Weg in der offenen Kategorie.

Die jeweiligen Betriebsbedingungen gelten trotzdem vollständig. Insbesondere wird aus einer alten Hersteller-Reichweitenangabe keine Erlaubnis für einen Flug außerhalb der Sichtweite. Auch eine Kamera, GPS oder automatische Rückkehr ändert die Unterkategorie nicht von selbst.

Bestimme bei einem alten Modell zuerst die exakte Variante und die höchstzulässige Startmasse. Wenn nur ein Händlerwert ohne Handbuch oder Typenschild vorhanden ist, bleibt die Einordnung offen. Genau deshalb trennt die Gebrauchtkauf-Checkliste zwischen Modellidentität und Funktionsprüfung.

C0 bis C4 als Arbeitsübersicht

Klasse EASA-Gewichtsrahmen Typischer Betrieb in der offenen Kategorie
C0unter 250 gA1 oder A3
C1unter 900 gA1 oder A3
C2unter 4 kgA2 oder A3
C3unter 25 kgA3
C4unter 25 kgA3

Diese Tabelle ersetzt nicht die Detailbedingungen. Bei C1 gehört beispielsweise der A1/A3-Kompetenznachweis zum Regelpaket. Für A2 ist das zusätzliche Fernpilotenzeugnis relevant. C0 und eine Bestandsdrohne unter 250 Gramm sind ebenfalls nicht in jedem Detail gleich behandelt.

Der Ratgeber zum Drohnenführerschein erklärt Registrierung und Qualifikation getrennt.

Ein praktischer Entscheidungsweg

  1. Exaktes Gerät bestimmen. Modellvariante, Typenschild, Handbuch und höchstzulässige Startmasse notieren.
  2. Klassenlabel prüfen. Nur ein tatsächlich vorhandenes Label und die zugehörige Konformitätserklärung zählen.
  3. Betrieb beschreiben. Wo soll geflogen werden, wie nah sind unbeteiligte Menschen und welche Höhe ist vorgesehen?
  4. Unterkategorie zuordnen. Mit der aktuellen EASA-Tabelle A1, A2 oder A3 und die Qualifikation bestimmen.
  5. Deutschland-Schritte erledigen. Betreiberregistrierung, e-ID, Kompetenznachweis oder A2-Zeugnis und Haftpflichtversicherung klären.
  6. Ort aktuell prüfen. Direkt vor dem Flug das dipul-Map-Tool und temporäre Einschränkungen kontrollieren.

Häufige Fehlannahmen

„Unter 250 Gramm ist alles frei.“ Nein. Registrierung kann bei einer Kamera oder einem anderen Sensor trotzdem nötig sein. Menschenansammlungen, geografische Gebiete, Sichtweite und Versicherung bleiben relevant.

„Meine alte Drohne bekommt nachträglich einfach einen C-Aufkleber.“ Ein selbst angebrachter Aufkleber ist keine Klassenkennzeichnung. Entscheidend sind Herstellerkonformität und die für das konkrete Produkt vorgesehene Kennzeichnung.

„GPS macht den Flug sicher und erlaubt mehr.“ GPS und Rückkehrfunktionen sind technische Hilfen. Sie ändern weder die Unterkategorie noch lokale Beschränkungen.

„Das Map-Tool sagt grün, also darf ich alles.“ Die Karte ist ein zentraler Standortcheck, aber der Pilot muss auch Produkt, Unterkategorie, Qualifikation, Versicherung und die konkrete Situation am Boden richtig beurteilen.

Warum der Standort zuletzt entscheidet

Eine korrekt klassifizierte Drohne kann an einem konkreten Ort trotzdem eingeschränkt sein. Kontrollzonen, sensible Infrastruktur, Naturschutz oder temporäre Flugbeschränkungen sind nicht aus dem Modellnamen ersichtlich. Plane deshalb nie nur mit einer gespeicherten Kartenansicht. Der letzte Schritt vor dem Start ist immer der aktuelle offizielle Check.